Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von PassiFlora Weddings & Events Buttenwiesen Inhaber Florian Kratzer

§ 1 Allgemeines

Zustandekommen eines Vertrags
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Der Inhalt und der
Umfang des Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters.
Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter
schriftlich bestätigt werden.
Alle Angebote, die durch den Vermieter erstellt werden, sind unverbindlich. Der Vermieter
behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots anfallenden
Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das Recht
vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen
abzuweichen.

§ 2 Mietpreise

Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der jüngsten Preisliste inklusive der
geltenden MwSt. festgelegt und gilt für eine Mieteinheit. Eine Mieteinheit beträgt 3
Kalendertage. Jeder weitere Benutzungstag nach Absprache. Gegebenenfalls zusätzlich
anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung
gesondert angegeben oder auf Anfrage. Der Mietpreis enthält keine Reinigungspauschale,
diese kommt exlusive dazu, ausser der Mieter kümmert sich selbst um die Reinigung und
bringt die Mietartikel in einwandfreiem, wiederverwendbaren Zustand zurück. Handhabung
nach persönlicher Absprache mit dem Vermieter. (Gilt nicht für Kerzenhalter, Servietten und
Dekostoffe, diese werden IMMER durch den Vermieter gereinigt) Die Reinigungspauschale
in Höhe von 0,80€/ je Mietartikel wird separat auf dem Angebot aufgelistet.

§ 3 Anzahlung

Eine Anzahlung wird vom Vermieter nach eigenem Ermessen erhoben. Diese richtet sich
nach dem Auftragswert.

§ 4 Zahlungsweise

Dem Mieter stehen folgende Zahlungsweisen zur Auswahl, dabei ist stets der
Gesamtbetrag brutto zu belgleichen. In besonderen Fällen abzüglich der bereits geleisteten
Anzahlung.
• Überweisung des Rechnungsbetrages bis spätestens 7 Werktage nach Rechnungsstellung
• Barzahlung oder EC Zahlung in unserem Geschäft bei der Selbstabholung

§ 5 Mietzeitraum

Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die persönliche Absprache mit dem Vermieter
und dessen schriftliche Zustimmung zwingend erforderlich. Der Vermieter hat danach das
Recht einen zusätzlichen Mietbetrag anteilig in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das
Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den
Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren.

§ 6 Haftung

Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des
Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter
verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht
werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl,
Vandalismus und Terrorismus.
Wenn der Schaden repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der
Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In
allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen
Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen uns geltend machen.
Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit
der Benutzung des Mietobjekts durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus
eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jeglicher Art am Mietobjekt oder durch
andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht. In diesem letzteren Falle
bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund
entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen. Beim
vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass
der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW von 7,5 Tonnen geeignet ist.
Schaden am Gelände und/oder an den Gebäuden geht zu Lasten des Mieters.

§ 7 Versicherung

Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das
Mietobjekt in Empfang nimmt. Der Vermieter rät das Mietobjekt für die Dauer des
Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

§ 8 Verfügbarkeit

Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgte Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw.
die nicht rechtzeitig erfolgte Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht
rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht
angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen:
schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe, Stau,
Geschäftsabläufe die durch andere Mieter verursacht werden und/oder Gase oder
diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder
Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder
Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus.
Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, ist die Auflösung des
Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des
Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller
Umstände, schriftlich eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch
innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat. Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt
nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Das
Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das
vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne unsere schriftliche Zustimmung
Dritten nicht zur Benutzung überlassen werden. Wenn der Vermieter dem Mieter die
schriftliche Zustimmung erteilt, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt
der Mieter unverändert verpflichtet alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungsund Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.

§ 9 Informationspflicht des Mieters

Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:
• das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist (max. 2 Stunden nach der
Warenübergabe),
• das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
• das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.

§ 10 Stornierung/Reduzierung des Auftragvolumens

• Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden.
• Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an:
a) Absage durch den Mieter bis zu 3 Monate vor der Veranstaltung
= 25% des Auftragswertes
b) Absage durch den Mieter bis zu 1 Monat vor der Veranstaltung
= 50% des Auftragswertes
c) Absage durch den Mieter bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung
= 75% des Auftragswertes
d) Absage durch den Mieter bis zu 8 Tage vor der Veranstaltung
= 100% des Auftragswertes
Eine Reduzierung des Auftragsvolumens durch den Mieter ist bis 10 Tage vor der
Veranstaltung möglich. Diese muss jedoch persönlich oder schriftlich mit dem Vermieter
abgesprochen und auch genehmigt werden. Werden Reduzierungen unter der 10 Tagesfrist
erbeten und der Vermieter hat in der Kürze der Zeit keine Möglichkeit die reduzierten
Mietobjekte wieder weiter zu vermieten, müssen auch diese Ausfallkosten vom Mieter
übernommen werden.
• speziell für den jeweiligen Auftraggeber gekaufte oder angefertigte Dekorationsartikel
und/oder Waren werden mit der Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt
und gehen in das Eigentum von PassiFlora Weddings & Events über. Gleiches gilt bei
Nichtabholung der Mietgegenstände und/oder Waren.
• Im Falle einer nicht selbst verschuldeten Maßnahme seitens gesetzlichen und
verantwortlichen Behörden oder Regierungen in Form einer Anordnung zur
Nichtdurchführung von Veranstaltungen wird dem Auftraggeber eine Bearbeitungs-,
Aufwands- und Buchungsgebühr in Höhe von 25% in Rechnung gestellt. Diese kann in
Einzelfällen weder umgangen, noch zurück gefordert werden.
AGB PassiFlora Weddings & Events, Wertinger Str. 51, 86647 Buttenwiesen

§ 11 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

• Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
• Der Auftraggeber kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes
zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. EMail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Vertragsschluss.
• Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher
zu richten ist an: PassiFlora Wedding & Events Inhaber Florian Kratzer, Wertinger Str. 51,
86647 Buttenwiesen
• Im übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Fotoaufnahmen

Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des
Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen,
Videoaufnahmen usw. zu machen. Die Rechte über alle gezeigten Bilder auf der Webseite,
Flyer, Instagram etc. hat der Vermieter

§ 13 Abbildungen / Fotos

Abbildungen und Fotos in Katalogen, Broschüren und Mailings, sowie auf Internetseiten und
Speichermedien können aufgrund von unterschiedlichen Bildschirmeinstellungen von der
Wirklichkeit abweichen.

§ 14 Die Verpflichtungen des Mieters: Abholen, Abliefern und Retournieren

Wenn der Mieter das Mietobjekt selbst abholt, muss er die Bestellung selbst auf
Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Außerdem muss der Mieter selbst für einen
vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Das Mietmaterial muss in einem
geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Der Transport durch PassiFlora Weddings &
Events ist nach Absprache gegen Aufpreis möglich. Der Vermieter kann nicht für eine
verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden. Das Mietobjekt wird
bis zur ersten Bordsteinkante geliefert und dort abgeholt, wenn ein Zugangsweg zur
Verfügung steht, der für einen Transport per LKW von 7,5 Tonnen geeignet ist. Wenn diese
Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der
Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und Abtransport verhindern, das
Mietobjekt noch nicht sauber sortiert ist, um abgeholt werden zu können), hat der Vermieter
das Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen. Bei der
Ablieferung der Güter muss der Mieter das Mietobjekt sofort kontrollieren. Eventuelle
Versäumnisse müssen innerhalb von 2 Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter
telefonisch, per Mail oder per Fax gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtag muss das
Mietobjekt zum vereinbartem Abholzeitpunkt sortiert und sauber gestapelt an der ersten
Bordsteinkante bereit stehen (zu beachten: wie es auch bei
der Anlieferung gestanden hat).
Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den
Lagern von PassiFlora Weddings & Events durch deren Fachpersonal stattfindet.
Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im
Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen. Das Mietobjekt wird innerhalb von 24
Stunden nach dem Ende des Ereignisses abgeholt, außer wenn ein anderer Abholtermin
vereinbart ist.

§ 15 Reinigung

Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln.
Das Mietmaterial muss durch den Mieter dem Vermieter so zurückgegeben werden, dass es
sofort maschinell gereinigt werden kann, d.h.:
– sortiert,
– ohne Essensreste/Fettreste,
– alle Schleifen und Stoffservietten müssen entknotet sein,
– alle Nadeln, Sicherheitsnadeln o.ä müssen gründlich entfernt sein,
– Besteck muss vorgespült sein,
– Platzteller müssen von Essensresten befreit sein
Wenn das Mietobjekt extrem schmutzig ist, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich
entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien (z.B.
Tischdecken, Servietten, Tischläufer, Stuhlhussen u.ä.) müssen nach der Benutzung dem
Vermieter trocken zurückgegeben werden. Bei Textilien aller Art übernimmt immer
PassiFlora Weddings & Events die Reinigung um eine umweltschonende und
stofflichkeitsgerechte Reinigung zu garantieren. Zer- oder verschnittene und stark
verschmutzte (Kaugummi, Brandlöcher z.B. durch Zigaretten o.ä.) Mietgegenstände gelten
als nicht mehr brauchbar und müssen komplett ersetzt werden.
Es ist verboten an den Mietartikeln offenes Feuer/offene Kerzen wie Stabkerzen,
Wunderkerzen o.ä. zu verwenden.
Wichtig: bei allen Textilien gelten Wachsflecken, Wachsrückstände, Schimmelflecken, Risse
oder Löcher als Beschädigungen infolgedessen dem Mieter der Wiederbeschaffungspreis
des jeweiligen Mietgegenstandes in Rechnung gestellt wird.
Lackierte Kerzenhalter und Aufsatzgläser für Kerzenleuchter werden immer durch den
Vermieter gereinigt um Beschädigungen im Reinigungsprozess zu vermeiden. Hierfür wird
dem Mieter die Reinigung in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls bei allen Textilien. Bei
Glasartikeln, Platztellern, die ohne große Probleme durch Laien gereinigt werden können,
hat der Mieter die Wahl, ob die Reinigung durch ihn selbst oder den Vermieter durchgeführt
werden soll. In letzterem Fall, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 0,80€ je
Mietartikel in Rechnung gestellt.

§ 16 Die Verpflichtungen des Mieters

(1) Der Mieter muss dafür sorgen, dass die für die Installation des Mietobjekts benötigten
Vorrichtungen rechtzeitig angebracht werden. Er muss dabei die durch den Vermieter
erteilten Anweisungen genau befolgen. Er muss außerdem dafür sorgen, dass der Ort, an
dem das Mietobjekt installiert wird, die durch die zuständigen Stellen festzulegenden
Anforderungen erfüllt und jederzeit frei und unbehindert zugänglich ist und dass die
ungestörte Funktion des Mietobjekts auf keinerlei Weise behindert wird, das Ganze
entsprechend des Vermieters Beurteilung. In Fällen wo ein Aufbau durch den Vermieter
vereinbart wurde, ist es möglich durch Zeitverzögerungen, nicht freie Aufbauwege,
verschlossenen Türen, falsches Zeitmanagement des Mieters etc. das die vereinbarte
Arbeitszeit für den Aufbau vor Ort und somit auch die Kosten dafür im Nachhinein an die
Angebotserstellung noch variabel angepasst werden können.
(2) Der Mieter erklärt, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben und
im gleichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden
jedweder Art und jedweden Ursprungs, gleichgültig, ob sie durch den Mieter oder Dritte
verschuldet werden oder die Folge höherer Gewalt sind.
(3) Der Mieter muss für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts Sorge tragen falls
dies nötig ist. Der Mieter muss auf Verlangen das Mietobjekt gegen die durch den Vermieter
anzugebenden Risiken versichern und während des Mietzeitraums für den Vermieter
versichert halten.
(4) Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter Störungen unverzüglich zu melden. Reparaturen
dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Die Nichtnutzbarkeit des
Mietobjekts wegen Störungen oder Reparaturen berührt nicht die Verpflichtung des Mieters
den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.
(5) Der Mieter stellt dem Vermieter von allen Nachteilen frei, die den Vermieter durch Dritte
wegen schädigender Handlungen des Mieters – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig –
entstehen können.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen
oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der
gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der
Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Vertragssprache ist
deutsch.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Das Selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die
gesetzlichen Vorschriften.

§ 19 Gültigkeit

Diese AGB sind ab 01.04.2023 gültig. Alle alten AGB werden ab diesem Tag automatisch
ungültig.

§ 20 Copyright © / Urheberrecht

Sämtliche Inhalte sowie das Werk als Ganzes sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche
unberechtigte Nutzung, insbesondere durch Nachdruck oder Vervielfältigung in Form von
Fotokopien, Mikrokopien, oder anderen Verfahren, auch von Teilen, für jegliche Zwecke
werden gerichtlich verfolgt. Die Übernahme des Inhaltes oder Teilen hiervon in
Datensysteme/ Datenbanken oder die Verwendung des Verzeichnisses für gewerbliche,
private oder andere Zwecke sind verboten. Für Satz- und Formfehler redaktioneller oder
technischer Art wird keine Haftung übernommen und kein Schadensersatz geleistet.

 

 

Die AGB zum Ausdrucken finden Sie hier als AGB-Download.

PASSIFLORA WEDDINGS & EVENTS